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   FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15   

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FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15 (https://dejure.org/2017,55165)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2017 - 4 K 52/15 (https://dejure.org/2017,55165)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2017 - 4 K 52/15 (https://dejure.org/2017,55165)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00; jeweils in: juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (BFH, Urteil vom 14.11.2000, VII R 83/99, juris).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH, Urteil vom 09.12.1997, C-143/96, juris).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00; jeweils in: juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Daneben werden "Nationale Entscheidungen und Hinweise" (NEH) zur Kombinierten Nomenklatur und zum Harmonisierten System veröffentlicht, die jedoch lediglich Verwaltungsanweisungen sind, die den deutschen Zollstellen bei Schwierigkeiten mit der Einordnung von Waren eine Tarifierungshilfe geben sollen und nur unverbindlichen Charakter haben (BFH, Urteil vom 09.05.2000, VII R 14/99, juris).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Die Klägerin ist daher so zu stellen, wie sie gestanden hätte, wenn der Beklagte sich von Anfang an rechtmäßig verhalten hätte (So auch die Praxis in Großbritannien: vgl. EuGH, Urteil vom 07.04.2011, C-153/10, Rn. 17 - Sony Supply Solutions).
  • FG München, 08.12.2005 - 14 K 1649/05

    Pipettenspitzen für Pipettierroboter

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Es spielt für die Einreihung in den Zolltarif keine Rolle, in welche größere Einheit eine solche Maschine oder ein solches Gerät wiederum eingebaut wird oder mit welcher größeren Einheit es verbunden wird (BFH, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28).
  • BFH, 03.12.1985 - VII R 14/81
    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 52/15
    Es spielt für die Einreihung in den Zolltarif keine Rolle, in welche größere Einheit eine solche Maschine oder ein solches Gerät wiederum eingebaut wird oder mit welcher größeren Einheit es verbunden wird (BFH, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28).
  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16

    (Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines

    Die Klägerin ist daher so zu stellen, wie sie gestanden hätte, wenn der Beklagte sich von Anfang an rechtmäßig verhalten hätte (so bereits FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 52/15, juris, Rn. 22).

    Eine derartige Ausnahme ergibt sich aus dem UZK nicht (FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 52/15, juris, Rn. 23).

  • VG Münster, 01.04.2016 - 4 K 111/15

    Anerkennung eines serbischen Staatsangehörigen als Asylbewerber; Zuerkennung der

    vgl. Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylVfG, Stand November 2015; VG Münster, Urteil vom 15. März 2016 - 4 K 52/15.A -.
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